Jugend - und Nichtraucherschutz

BAT bekennt sich zum Jugend- und Nichtraucherschutz. Wir glauben, dass Tabakwaren und Nikotinprodukte nur für informierte Erwachsene geeignet sind, und setzen uns dafür ein, dass Minderjährige diese Produkte nicht erhalten.

BAT vertritt den Standpunkt, dass Rauchen ausschließlich informierten Erwachsenen vorbehalten sein muss. Nur sie können die gesundheitlichen Risiken bewusst abwägen und sich so für oder gegen das Rauchen entscheiden. Deshalb sprechen wir aktiv (in Österreich sind Werbeaktivitäten für Tabakprodukte nur in der Trafik erlaubt) ausschließlich Raucher*innen bzw. Nikotinverwender*innen ab 18 Jahren an.

Bei BAT haben wir Internationale Marketingprinzipien (IMP), die detaillierte Vorgaben zu allen Aspekten des Marketings für unsere brennbaren Tabakprodukte und unsere potenziell risikoreduzierten Produkte enthalten – von Printmedien, Plakatwerbung und elektronischen Medien über Werbeveranstaltungen und Verpackung bis zu Sponsoring.

Im Rahmen des Ziels, den Tabakmarkt für unsere Konsumenten, unser Geschäft und unsere Aktionäre zu transformieren, hat die BAT Gruppe in den letzten Jahren ihr Portfolio erweitert, sodass es nun neben den brennbaren Tabakprodukten ein Sortiment potenziell risikoreduzierter Produkte (PRRPs) umfasst. Dazu gehören Dampf- und Tabakerhitzungsprodukte ebenso wie Oral Tobacco und Nikotinprodukte wie Snus und Schnupftabak auf globaler Ebene.

Um diesen Multikategorie-Ansatz widerzuspiegeln, hat die Gruppe im Oktober 2018 ihre Internationalen Marketingprinzipien (IMP) aktualisiert, sodass sie für all ihre Produkte gelten, nicht nur für brennbare Tabakprodukte, wie es zuvor der Fall war. Die neuen Prinzipien ersetzen die früheren Internationalen Marketingprinzipien, Marketingprinzipien für Dampfprodukte und Marketingstandards für Snus.

Die drei zentralen Marketingprinzipien sind:

  1. Unser Marketing ist verantwortungsvoll, wahrheitsgetreu und nicht irreführend.
  2. Unser Marketing richtet sich an erwachsene Verbraucher.
  3. Aus unserem Marketing geht klar hervor, dass es von British American Tobacco kommt und dass damit beabsichtigt ist, den Verkauf unserer Marken zu fördern.

Da PRRPs im Vergleich zu brennbaren Tabakprodukten das Potential haben, ein reduziertes Risiko aufzuweisen, glauben wir, dass ihnen größere Freiheiten bei der Vermarktung zugestanden werden sollten, solange der Inhalt wahrheitsgetreu, verantwortungsvoll und nicht irreführend ist. So wie bei der Vermarktung unserer brennbaren Tabakprodukte richtet sich die Vermarktung unserer PRRPs immer an Erwachsene und zielt niemals auf Jugendliche ab. Die Internationalen Marketingprinzipien stellen unseren Mindeststandard dar und finden selbst dann Anwendung, wenn sie strenger als die lokalen Gesetze sind. Falls jedoch die lokalen Gesetze oder andere freiwillige Vereinbarungen in bestimmten Märkten strenger als unsere Internationalen Marketingprinzipien sind oder diesen widersprechen, halten wir uns an diese Gesetze oder freiwilligen Vereinbarungen.

Internationale Marketingprinzipien (459 kb)

Gemeinsam für mehr Jugendschutz

Tabak- und Nikotinkonsum bei Minderjährigen ist ein Problem, das nicht von der Tabakindustrie allein, sondern nur gesamtgesellschaftlich zu lösen ist. BAT nimmt auch in diesem Bereich seine Verantwortung wahr um gemeinsam mit Politik, Einzelhandel und anderen Tabakunternehmen diesem Thema aktiv mit geeigneten Programmen zu begegnen. So hat British American Tobacco Austria bereits im Frühjahr 2007 die Initiative der österreichischen Trafikanten, ihre Zigarettenautomaten für Jugendliche unter 16 Jahren zu sperren, aktiv unterstützt. Seither ist in Österreich ein Kauf von Zigaretten am Automaten nur noch mithilfe einer Bankomatkarte und ab 18 Jahren möglich. Wir sind der Überzeugung, dass nur der Dialog und die Zusammenarbeit aller Stakeholder langfristig erfolgreich sein kann.

Strenger und umfassender Nichtraucherschutz

In Österreich gilt ein umfassender Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen in öffentlichen Gebäuden sowie in der Gastronomie. Auch das Rauchen in Fahrzeugen, wenn Minderjährige an Bord sind, ist ausnahmslos verboten. Das Rauchen am Arbeitsplatz wird nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 30 ASchG) geregelt.

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