Tabakregulierung

In Österreich werden Herstellung, Inverkehrbringen und Werbung von Tabakerzeugnissen sowie verwandten Produkten und auch der Nichtraucherschutz im Tabakgesetz geregelt.

Wie das Rauchverbot in der Gastronomie werden viele nationale Gesetze von der EU initiiert. Unter anderem auch die Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU, die im April 2014 in Brüssel beschlossen wurde. Diese verpflichtende Richtlinie musste bis zum 20. Mai 2016 in allen EU-Ländern umgesetzt werden. Sie beinhaltet weitere stark einschränkende Regelungen für die Tabakbranche, unter anderem, dass Warnhinweise auf allen Tabakprodukten seither eine Kombination aus Bild, Schrift und Entwöhnungshinweis sein müssen und 65 Prozent der Packungsfläche einnehmen.

Nähere Informationen zum österreichischen Tabakgesetz, kurz TNRSG (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz) genannt, finden Sie unter TNRSG beziehungsweise auf der Internetseite des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz .

Wirksamer Gesundheitsschutz oder übermäßiger Eingriff in unternehmerische Freiheit?
Es ist richtig und wichtig, dass ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Herstellung und für den Verkauf von Tabakwaren innerhalb der EU existiert. British American Tobacco Austria unterstützt die Umsetzung der geltenden Bestimmungen zur Tabakkontrolle und tritt für einen konsequenten Jugendschutz sowie umfassende Kontrollmaßnahmemöglichkeiten gegen Schmuggel ein. Ungeachtet der Gesundheitsrisiken, die mit dem Konsum von Tabakprodukten verbunden sind, sind diese trotz alledem ein legales Produkt. Damit sollten Tabakprodukte grundsätzlich die gleichen Rechte genießen wie andere Markenprodukte. Die Neufassung der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU geht aber in weiten Bereichen am Ziel einer sinnvollen, wissenschaftlich fundierten Regulierung der Tabakbranche vorbei. Die EU greift mit der Richtlinie massiv in die Rechte von Unternehmen zur Produktion und Vermarktung eines legalen Produktes ein und bevormundet den Verbraucher in bislang nicht da gewesener Art und Weise, ohne dabei nachweislich einen höheren Gesundheitsschutz zu erreichen.

Wir wollen zur Diskussion beitragen

Durch unsere Erfahrung und unser Know-how haben wir Regierungen und Regulierungsbehörden viel zu bieten, wenn es darum geht, Regelungen für Zigaretten und potenziell risikoreduzierte Produkte zu entwickeln.

Wir treten für eine Regulierung ein, die auf soliden Nachweisen und gründlichen Forschungsergebnissen basiert, Rechtsansprüche und Lebensgrundlagen achtet und die beabsichtigten politischen Ziele erreicht, während gleichzeitig unbeabsichtigte Folgen vermieden werden.

Gemeinsam mit der Industrie sollten Regierungen und Gesundheitsbehörden eine zentrale Rolle dabei spielen, das Potenzial der potenziell risikoreduzierten Produkte (PRRP) zum Zwecke der Risikoreduzierung zur vollen Entfaltung zu bringen. Damit diese Produkte ein Erfolg in der Risikoreduzierung sein können, müssen sie von einem wirksamen regulatorischen und gesetzlichen Rahmen flankiert werden, der verantwortungsvolles Wachstum ermöglicht und die Entscheidungen informierter Verbraucher fördert. Dieser muss dann durch eine verantwortungsvolle Branchenpraxis ergänzt werden.

Wir wollen zur Diskussion beitragen und bieten Informationen, Ideen und praktische Maßnahmen an, um die Regulierungsbehörden bei den Schlüsselthemen der Branche zu unterstützen.

PRRP können ihr Potenzial, das Risiko von Tabakkonsum zu reduzieren, nur entfalten, wenn die richtigen regulatorischen Rahmenbedingungen herrschen. In dem Maße, wie die Wissenschaft immer mehr anzunehmende Vorteile von PRRP als Alternative zum Rauchen aufzeigt, beobachten wir in verschiedenen Märkten auf der ganzen Welt Veränderungen in Gesetzgebung und Regulierung.

Aus diesem Grund arbeiten wir bereits insbesondere zu Themen wie der Regulierung von PRRP mit Regierungen und Regulierungsbehörden zusammen, um sicherzustellen, dass ein geeigneter Rahmen einerseits Verbraucher schützt und andererseits angemessene Vermarktungsfreiheiten gewährleistet.

Großbritannien ist ein Beispiel dafür, was mithilfe von Regulierern und Gesundheitsbehörden möglich ist. Dank einflussreicher Publikationen der staatlichen Gesundheitsagentur Public Health England und des Royal College of Physicians zum Potenzial der Risikoreduzierung von E-Zigaretten hat die britische Regierung ein ausgewogenes Regulierungsregime verabschiedet, das einerseits Jugendliche vom Konsum abhält, andererseits erwachsene Raucher ermutigt, zu potenziell risikoreduzierten Produkten zu wechseln.

Ähnliche Herangehensweisen haben die Regierungen in Neuseeland und Kanada: In beiden Ländern empfehlen die Gesundheitsministerien Rauchern den Umstieg auf E-Zigaretten.

https://www.health.govt.nz/our-work/preventative-health-wellness/tobacco-control/vaping-and-smokeless-tobacco

https://www.canada.ca/en/health-canada/services/smoking-tobacco/vaping/smokers.html

Auch trägt die BAT Gruppe zur Entwicklung internationaler Normen bei, wie etwa der ISO-Norm für Dampfprodukte und des CEN-Leitfadens für die Aerosolmessung bei Dampfprodukten, die beide 2018 veröffentlicht wurden.

Gleichzeitig weisen wir auf unerwartete Dimensionen von Regulierung hin: Einige Regulierungsmaßnahmen können auch zu unerwünschten Konsequenzen führen. So können zum Beispiel plötzliche und massive Erhöhungen der Verbrauchssteuern zu Preisunterschieden zwischen Nachbarländern und daher zu einer Zunahme des grenzübergreifenden Schmuggels führen.

Seit Langem unterstützt die Gruppe die Prinzipien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Transparenz und Integrität in der Lobbyarbeit. Unsere Principles for Engagement geben einen klaren Leitfaden für unsere Interessenvertretung gegenüber Regulierungsbehörden, Politikern und anderen Dritten vor.

Wir legen unsere Ansichten transparent offen; wir stimmen manchen neuen Vorschlägen zu, lehnen jedoch andere ab. Wenn wir mit einer vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahme nicht einverstanden sind, bemühen wir uns um ein konstruktives Vorgehen und unterbreiten Alternativen, mit denen die staatlich erwünschten Ziele immer noch erreicht werden können.

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